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BVerwG, 14.12.1976 - 1 D 40.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarrechtliche Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit einer Kürzung der Dienstbezüge als Sanktion für ein Dienstvergehen und eine außerdienstliche Trunkenheitsfahrt eines Briefzustellers
Verfahrensgang
- BDiszG, 29.01.1976 - II VL 26/75
- BVerwG, 14.12.1976 - 1 D 40.76
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …
In der Missachtung der Individualisierung, namentlich bei Briefpost oder Infopost, sieht der Senat das Überwinden einer höheren Hemmschwelle bei Unterdrückung der Sendungen als bei individuell nicht zugeordneten Massendrucksachen (…vgl. Urteil vom 24. April 2001 a.a.O.;… Urteil vom 7. Juli 1998 a.a.O.; Urteil vom 14. Dezember 1976 - BVerwG 1 D 40.76 -). - BVerwG, 20.04.1999 - 1 D 44.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - …
Ein einmaliges Versagen ist aber von seinem disziplinaren Gewicht her dann einem mehrmaligem Fehlverhalten gleichzustellen, wenn - wie hier - eine sehr hohe Anzahl überwiegend individueller Briefsendungen betroffen ist, bei denen hinsichtlich ihrer Vernichtung durch Postbedienstete von vornherein eine höhere Hemmschwelle besteht als zum Beispiel bei Postwurfsendungen oder ähnlichem (vgl. dazu Urteil vom 14. Dezember 1976 - BVerwG 1 D 40.76 - …und Urteil vom 27. Januar 1999 a.a.O.). - BVerwG, 09.12.1982 - 1 D 1.82
Verstoß eines Beamten gegen seine Pflicht zu achtungsgerechtem Verhalten durch …
Auf die Berufung des Bundesdisziplinaranwalts hat diese Entscheidung der erkennende Senat durch Urteil vom 14. Dezember 1976 - BVerwG 1 D 40.76 - im Disziplinarmaß geändert und die Dienstbezüge des Beamten um ein Zwanzigstel auf die Dauer von zehn Monaten gekürzt. - BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98
Vorliegen einer nicht eigennützigen Postunterdrückung - Wegwerfen von 25 …
So ist in dem Urteil vom 14. Dezember 1976 - BVerwG 1 D 40.76 - ausgeführt, es könne nicht unbeachtet bleiben, daß weite Kreise der Bevölkerung Massendrucksachen - Entsprechendes könnte für die Kundenzeitschriften gelten - nicht schätzten und ihnen nur einen zweifelhaften Wert beimessen würden, weshalb offenbar auch das Unrechtsbewußtsein des Beamten bei ihrer Vernichtung herabgesetzt gewesen sei.